Wiedergutmachung im Gerichtssaal

So etwas erlebt man am Amtsgericht Neuburg auch nicht alle Tage. Noch während der Verhandlung haben sich Opfer und Angeklagte geeinigt. Es ging um Handwerksarbeiten bei einer Frau in Schrobenhausen, die ein Vater-Sohn-Duo nicht nur schlampig, sondern auch überteuert durchgeführt hatte. Statt 1.300 hatten sie plötzlich 10.000 Euro verlangt, gezahlt hatte das Opfer am Ende 3.500 Euro. Im Gerichtssaal gab es nun eine Entschuldigung und 5.000 Euro in bar als Wiedergutmachung für die Geschädigte, das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.