Zweite AfD-Liste scheitert im Beschwerdeausschuss

Eine in Schweitenkirchen nicht zur Kommunalwahl zugelassene Liste unter dem Namen der AfD bleibt außen vor. Der Beschwerdeausschuss der Regierung von Oberbayern hat gestern einen entsprechenden Antrag zurückgewiesen. Die Begründung: Er war nicht formgerecht erhoben und zudem unbegründet.´Der Wahlvorschlag entsprach demnach nicht den Vorgaben des AfD-Landesverbands Bayern. Eine Klage gegen diese Entscheidung ist nicht möglich. In Schweitenkirchen wurde bereits eine offizielle Liste des Kreisverbands der Partei zugelassen.