Zusammenfassung der Corona-Beschlüsse

Es wird vorerst keine weiteren Öffnungsschritte geben. Stattdessen wurde der Lockdown noch einmal verlängert: Er geht nun bis zum 18. April. Über die Osterfeiertage wird er sogar noch einmal verschärft.  Nach Ferienende wurden aber Lockerungen in Aussicht gestellt.

Das gilt an Ostern:

  • Erweiterte Ruhezeit: Die Tage vom 1. April (Gründonnerstag) bis 5. April (Ostermontag) zählen als Ruhetage, werden also wie Sonn- und Feiertage behandelt. Betrieb, Behörden und Unternhemen müssen also schließen.
  • Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich untersagt, im Privaten gelten weiter die bisherigen Kontaktbeschränkungen. In Landkreisen mit einer Inzidenz unter 100 dürfen sich also maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, liegt die Inzidenz über 100 sind nur Treffen mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person gestattet.
  • Handel: Alle Geschäfte bleiben über Gründonnerstag und Karsamstag geschlossen, allein am Karsamstag dürfen Lebensmittelläden öffnen.
  • Ostergottesdienste: Glaubensgemeinschaften sind dazu angehalten, ihre Gottesdienste virtuell abzuhalten.

 

Wie geht es nach Ostern weiter?

  • Ab  dem 12. April dürfen sich  Einzelhändler über Lockerungen freuen. Denn dann dürfen sie auch bei einer Inzidenz bis 100 geöffnet haben. Bisher galt diese Reglung nur bis zu einer Inzidenz von 50. Darüber wurde das „Click & Meet“-Verfahren angewendet. Also einkaufen, wenn zuvor ein Termin ausgemacht wurde. „Click & Meet“ kommt ab diesem Zeitpunkt dann erst ab einer Inzidenz von über 100 zum Einsatz.
  • Die vierten und elften Jahrgangsstufen gelten ab diesem Zeitpunkt als Abschlussklassen und bleiben auch bei einer Inzidenz über 100 im Wechselunterricht. Allerdings sind ab diesem Wert Corona-Tests verpflichtend. Nur bei einem negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, darf man am Unterricht teilnehmen. Bei einer Inzidenz unter 100 sollen dann alle Jahrgangsstufen in den Wechselunterricht gehen.