Schnelles Ende beim heutigen Verhandlungstag im Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt. Weil ein Zeuge nicht aufgetauchte und sich auch nicht abgemeldet hatte, ordnete der vorsitzende Richter einen Haftbefehl an. Bei dem Zeugen handelt es sich um einen Mann, denn die Hauptangeklagte mit dem Mord an ihrem Schwager beauftragt haben soll. Da er eine Anzahlung zwar angenommen, den Mord aber nie ausgeführt hatte, war er bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Oliver Scholtyssek
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