Es ist ein wichtiges Signal für den Markt Wolnzach im jahrelangen Streit um den Volksfestlärm. In einer mündlichen Verhandlung hat das Münchner Oberlandesgericht den Traditionscharakter des Festes anerkannt. Als einmalige Veranstaltung sei es nach den Grundsätzen der Freizeitlärmrichtlinie zu behandeln, berichtet der Donaukurier. Der Markt Wolnzach habe ebenfalls alles dafür getan, die Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten. Eine endgültige Gerichtsentscheidung steht allerdings noch aus. Dazu müssen erst noch alle anderen Veranstaltungen in der Wolnzacher Festhalle unter die Lupe genommen werden. Seit Jahren streitet eine Anwohnerin mit der Gemeinde um die Lärmbelastung des Hallertauer Volksfestes.
Das könnte Sie auch interessieren
26. Apr. 2024
Torwartlegende Kauhanen kommt als Trainer zurück
Ein Liebling der ERC-Fans kommt in neuer Funktion zurück nach Ingolstadt: …
Audi AG
26. Apr. 2024
Nico Hülkenberg startet in Formel 1
Spekuliert hat man schon länger, jetzt ist es offiziell. Nico Hülkenberg geht …
Foto: Lebenshilfe IN
26. Apr. 2024
Frühlingsfest bei der Lebenshilfe
Die Lebenshilfe Werkstätten in Neuburg laden am Samstag zum großen …
Landgericht Ingolstadt
26. Apr. 2024
Urteil im Vergewaltigungsprozess erwartet
Im Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht Ingolstadt fällt heute …