In Wellheim gibt es kein Bürgerbegehren rund um den Umstrittenen Kauf des Sparkassen-Gebäudes. Der Marktgemeinderat lehnte das Begehren ab, nachdem die Rechtmäßigkeit in Frage steht. Laut Donaukurier sei das Begehren nicht zulässig, weil unter anderem die Begründung nicht nachweisbar sei und Tatsachen teilweise falsch oder irreführend dargestellt wurden. Als letzter Weg bleibt für die Initiatoren jetzt nur noch der Gang vors Verwaltungsgericht. Streitpunkt ist der Kauf des Sparkassen-Gebäudes in Wellheim und der damit verbundene nötige Kredit in Höhe von eineinhalb Millionen Euro.
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