Der Doppengängerinnen-Mordprozess vor dem Landgericht ist heute Vormittag erneut unterbrochen worden. Die Verteidigung des Angeklagten hatte das beantragt, weil dem 25jährigen zur Vorbereitung auf den Prozess im Gefängnis kein Laptop zur Verfügung gestellt wurde, der Mitangeklagten aber schon. Die Rechtsanwälte sahen deshalb die Grundsätze eines fairen Verfahrens verletzt. Nach Beratung des Gerichts ist das allerdings abgelehnt worden, ebenso wie ein darauf folgender Befangenheitsantrag. Mit der Befragung eines Polizisten, der als einer der ersten am Fundort der Leiche gewesen ist, hat am Nachmittag die Beweisaufnahme begonnen.
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