Verfahren eingestellt, aber die Auflage 7.500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen. So lautete die Entscheidung des Amtsgerichts Neuburg im Verfahren gegen eine Frau aus Schrobenhausem. Die Tochter einer Heilpraktikerin soll dabei geholfen haben, teure aber wirkungslose Mittel gegen Krebs an schwerstkranke Menschen zu verkaufen. Ihre Mutter war wegen des Handels mit dem angeblichen Wunderheilmittel BG-Mun zu knapp drei Jahren Haft verurteilt worden.
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