Einer der spektakulärsten Fälle am Landgericht Ingolstadt ist jetzt zu einem Abschluss gekommen. Im sogenannten Doppelgänger-Prozess hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision der Angeklagten verworfen, das Urteil vom Dezember vergangenen Jahres ist rechtskräftig. Damit steht fest: die beiden Angeklagten müssen wegen Mordes an einer jungen Frau mit über 50 Messerstichen eine lebenslanger Haft absitzen. Sie hatten ihr Opfer gewählt, weil es der Angeklagten ähnlich sah und wollten ihre Identität annehmen. Bei der Frau wurde auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
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