Zwei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung, zwei unterschiedliche Urteile. Das ist die Bilanz eines Verfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung am Amtsgericht Neuburg. Es ging um eine aus den Rudern gelaufene Geburtstagsfeier mit Schlägerei. Das Urteil gegen den 18-jährigen Angeklagten lautete ein Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Er wurde für schuldig befunden, einen 17-Jährigen und einen 20-Jährigen geschlagen zu haben, der jüngere hatte dabei einen Kieferbruch erlitten. Das Verfahren gegen einen Mitangeklagten, der zur Tatzeit im November vergangenen Jahres noch 16 Jahre alt gewesen ist, wurde dagegen eingestellt. Weder er noch die Zeugen konnten sich erinnern, dass er bei der Schlägerei dabei gewesen war. Da der heute 17-Jährige aber den Verkauf von Marihuana gestanden hat, wurden ihm 50 Arbeitsstunden und drei Drogenscreenings im kommenden halben Jahr auferlegt.
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