© Landgericht Ingolstadt

Urteil wegen versuchten Mordes

Urteil im Fall um ein Familiendrama in Hettenshausen. Vor dem Landgericht Ingolstadt ist der Angeklagte wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der 19-Jähriger allerdings nicht. Wegen einer nachgewiesenen Schizophrenie wird er bis auf Weiteres in die Psychiatrie eingewiesen. Der junge Mann hatte vor einem Jahr in der Nacht seinem Vater mit einem Hammer mehrmals gegen den Kopf geschlagen und schwer verletzt. Der Attacke war ein Streit zwischen den beiden vorausgegangen.