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Urteil nach Zwangsprostitution – Freilassung trotz Haftstrafen

Urteil gestern vor dem Ingolstädter Landgericht im Fall um Zwangsprostitution, unter anderem in Schweitenkirchen. Die beiden Angeklagten, eine Frau und ein Mann wurden zu jeweils drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Allerdings kamen sie vorerst auf freien Fuß, denn wegen einer eineinhalbjährigen Untersuchungshaft wurden diese Haftbefehle mit der Urteilsverkündung erst mal aufgehoben. Die zwei hatten junge Frauen aus Rumänien nach Deutschland gelockt, zur Prostitution gezwungen und einen Großteil der Einnahmen kassiert.