Untersuchungspflicht wegen Geflügelpest

Die Geflügelpest breitet sich rasend schnell in Europa. Zum Schutz der Geflügelbestände besteht nun eine Untersuchungspflicht für Tiere im Landkreis Eichstätt, die von mobilen Geflügelhändlern abgegeben werden. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel und Wachteln dürfen im Reisegewerbe nur verkauft werden, wenn die Tiere längstens vier Tage vor Abgabe von einem Tierarzt untersucht wurden. Enten und Gänse müssen beprobt und im Labor auf Geflügelpest getestet werden.