In Pfaffenhofen sind für den 2.April zwei Bürgerentscheide zum Gewerbegebiet Kuglhof 2 angesetzt. Ein Ratsbegehren der Verwaltung und ein Bürgerbegehren einer Bürgerinitiative – über beides sollte auf einem Stimmzettel abgestimmt werden. Das Ratsbegehren der Stadt ist gestern durch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts gekippt worden. Dagegen hat die Stadt Pfaffenhofen jetzt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Bis die Sache juristisch geklärt ist, läuft die Abstimmung vorläufig weiter. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimmzettel weiterhin per Post oder im Rathaus abgeben.
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Foto: R.Ruppert auf pixabay
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