Es gilt als Musterverfahren in einer komplexen Verhandlung um Dieselklagen aus Spanien gegen Audi. Heute hat die 8. Zivilkammer ein Urteil verkündet. Der Klägerin wurden 500 € Schadensersatz zugesprochen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die Spanierin hatte vom Ingolstädter Automobilhersteller die Rückerstattung des Kaufpreises für ihren Q3 Baujahr 2013 gefordert, plus Wiedergutmachung und Schmerzensgeld. Das Ingolstädter Gericht hatte sich vor dem Urteil eingehend mit dem anzuwendenden spanischen Recht beschäftigt. Insgesamt liegen dem Landgericht noch rund 800 Klagen aus Spanien vor, in denen Schadensersatz von AUDI eingefordert wird. Das Urteil heute soll als Richtlinie dienen, ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann Berufung einlegen.
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