Im Rechtsstreit um Bankgebühren hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt zu Gunsten der Kunden entschieden. Er hat geurteilt, dass die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt zu Unrecht Gebühren eingezogen hatte. Ab 2018 verlangte sie mehr Geld für das Konto, weil der Kunde nicht widersprochen hatte, wertete das die Bank als Zustimmung. Dieses Vorgehen war laut BGH Urteil aus dem Jahr 2021 nicht zulässig. Das Landgericht Ingolstadt hatte der Sparkasse zuvor Recht gegeben, weil der Kläger erst nach drei Jahren Widerspruch eingelegt hatte. Das hat der BGH in seinem gestrigen Urteil jetzt aufgehoben und die Sparkasse muss knapp 200 Euro Gebühren zurückzahlen.
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