Im Rechtsstreit um Bankgebühren hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt zu Gunsten der Kunden entschieden. Er hat geurteilt, dass die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt zu Unrecht Gebühren eingezogen hatte. Ab 2018 verlangte sie mehr Geld für das Konto, weil der Kunde nicht widersprochen hatte, wertete das die Bank als Zustimmung. Dieses Vorgehen war laut BGH Urteil aus dem Jahr 2021 nicht zulässig. Das Landgericht Ingolstadt hatte der Sparkasse zuvor Recht gegeben, weil der Kläger erst nach drei Jahren Widerspruch eingelegt hatte. Das hat der BGH in seinem gestrigen Urteil jetzt aufgehoben und die Sparkasse muss knapp 200 Euro Gebühren zurückzahlen.
Das könnte Sie auch interessieren
26. Dez. 2024
Platz für Panther-Fans
Das Warten hat ein Ende: Nach Heilig Drei Könige soll das Parkhkaus an der …
26. Dez. 2024
Weihnachten – nicht immer friedlich
Die Friedensbotschaft zu Weihnachten ist nicht überall angekommen. In …
Foto: Geraldo Hoffmann/pde
25. Dez. 2024
Bischof Hanke ruft an Weihnachten zur Friedensarbeit auf
„Die Welt, die von Hass und Aggression gezeichnet ist, in der Menschen in …
Foto: Klarner/Stadt Ingolstadt
25. Dez. 2024
Oberbürgermeister dankt für Feiertagsdienste
Ein persönliches Dankeschön an die, die an Weihnachten arbeiten. Ingolstadts …