Eine in Schweitenkirchen nicht zur Kommunalwahl zugelassene Liste unter dem Namen der AfD bleibt außen vor. Der Beschwerdeausschuss der Regierung von Oberbayern hat gestern einen entsprechenden Antrag zurückgewiesen. Die Begründung: Er war nicht formgerecht erhoben und zudem unbegründet.´Der Wahlvorschlag entsprach demnach nicht den Vorgaben des AfD-Landesverbands Bayern. Eine Klage gegen diese Entscheidung ist nicht möglich. In Schweitenkirchen wurde bereits eine offizielle Liste des Kreisverbands der Partei zugelassen.
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foto: Fotohansel
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