Einmal vier Jahre und einmal sieben Jahre Gefängnis – das Urteil im Prozess um Schockanrufe vor dem Ingolstädter Landgericht ist gefallen. Die beiden Angeklagten hatten nach Überzeugung des Gerichts als Abholer der Beute fungiert und mehr als 230.000 Euro von den Opfern eingesammelt, unter anderem in Nassenfels, Brunnen und Denkendorf. Die Geschädigten bekommen einen Teil der Schäden ersetzt, neben der Haftstrafe erhält ein 20-jähriger Verurteilter auch eine Therapie.
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