Es ist ein wichtiges Signal für den Markt Wolnzach im jahrelangen Streit um den Volksfestlärm. In einer mündlichen Verhandlung hat das Münchner Oberlandesgericht den Traditionscharakter des Festes anerkannt. Als einmalige Veranstaltung sei es nach den Grundsätzen der Freizeitlärmrichtlinie zu behandeln, berichtet der Donaukurier. Der Markt Wolnzach habe ebenfalls alles dafür getan, die Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten. Eine endgültige Gerichtsentscheidung steht allerdings noch aus. Dazu müssen erst noch alle anderen Veranstaltungen in der Wolnzacher Festhalle unter die Lupe genommen werden. Seit Jahren streitet eine Anwohnerin mit der Gemeinde um die Lärmbelastung des Hallertauer Volksfestes.
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