Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts zu einem großen Kreuz am Eingang des Wolnzacher Hallertau-Gymnasiums hat vor einigen Wochen für Wirbel gesorgt. Zwei Schülerinnen, die schon seit Jahren nicht dort sind, hatten dagegen geklagt und Recht bekommen. Das Urteil ist nun auch rechtskräftig, da keine Revision eingelegt wurde, das Kreuz hätte also abgehängt werden müssen. Trotzdem ist und bleibt es noch da, die Schülerinnen sind nicht mehr am Hallertau-Gymnasium, außerdem sieht das Bayerische Kultusministerium die Gerichtsentscheidung als Einzelfall an.
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