Das Urteil im Prozess um den Goldschatzraub aus dem Kelten-Römer-Museum in Manching kommt definitiv nochmal vor Gericht. Die vier Verurteilten fechten das Urteil an. Anders die Staatsanwaltschaft Ingolstadt, sie verzichtet auf Rechtsmittel und geht nicht in Revision. Jetzt überprüft der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts. Die vier Männer waren für den Raub des Keltengolds zu Gefängnisstrafen zwischen vier Jahren und neun Monaten und elf Jahren verurteilt worden.

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