Alles bleibt wie es ist, zumindest vorerst – das Holzkreuz am Eingang des Hallertau-Gymnasiums in Wolnzach kann bleiben. Das hat das Kultusministerium in München jetzt entschieden, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Hintergrund ist die Klage von zwei ehemaligen Schülerinnen, die durch das Kreuz ihre Glaubensfreiheit verletzt gesehen hatten. Der Verwaltungsgerichtshof hatte ihnen Recht gegeben, allerdings wurde die Klage bereits vor fast zehn Jahren eingereicht.
