Keine Geständnisse der Angeklagten im Manchinger Goldschatz-Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt. Die Verteidiger der vier Angeklagten, die beiden Staatsanwälte und die Richter verhandelten in einem längeren Gespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit darüber, wie die Gefängnisstrafen bei Geständnissen ausfallen könnten. Im Raum stand das Angebot von Strafen zwischen dreineinhalb und neun Jahren, eine weitere Reduzierung wäre für das Gericht möglich, wenn der Rest des Manchinger Keltenschatzes zurückgegeben wird. Ein Angeklagter lehnt ein Geständnis kategorisch ab, die anderen drei verhandeln noch weiter. Ursprünglich sollte der Goldschatz-Prozess bis Juni dauern, mittlerweile sind weitere Verhandlungstage bis in den Oktober geplant.
