Geldstrafe nach Horrorsturz vom Balkon

Eine Frau stürzt 3 Meter tief vom Balkon und wird schwer verletzt, weil die verlegten Platten durchgebrochen sind. Dieser Fall ist jetzt vor dem Amtsgericht Neuburg verhandelt worden. Es ging um die Platten, die ein Freund der Familie empfohlen und mit verlegt hatte. Ein Sachverständiger sagte aus, dass die verlegte Marke nicht für einen Balkon geeignet ist. Daraufhin wurde der 55jährige vom Gericht zu 3.000 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Die Verteidigung hat bereits Berufung angekündigt, damit wird die Sache demnächst am Landgericht Ingolstadt verhandelt.