Die vorgezogene Bundestagswahl bringt Probleme für die Ingolstädter Verwaltung. Denn eigentlich ist der 23. Februar der Termin für eine mögliche Oberbürgermeister Stichwahl. Das bayerische Wahlgesetz schreibt aber vor, dass am Tag einer Bundestagswahl keine Gemeindewahlen stattfinden dürfen. Allerdings könnte das Innenministerium eine Ausnahme zulassen. Die Stadtverwaltung stimmt die Wahltermine derzeit mit dem Landeswahlleiter und der Regierung von Oberbayern ab. Mit einer Entscheidung zur OB-Wahl rechnet man in den nächsten zwei bis drei Wochen.
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