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Pflegepauschale

Seit sechs Jahren bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben einmal jährlich eine Pauschale von 1.000 Euro vom Staat. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Der Erstantrag auf Landespflegegeld für das Jahr 23/24 kann noch bis zum 31.Dezember gestellt werden. Dabei reicht ein Antrag, um auch in den kommenden Jahren die Pflegepauschale zu beziehen, er muss NICHT jährlich erneuert werden.

Dem unterzeichneten Antrag sind folgende Anlagen zuzufügen:

– Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Feststellung des Pflegegrades 2 oder höher bzw. eine Kopie des entsprechenden Schreibens der Pflegeversicherung (nicht das MD-Gutachten)

– Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises (falls eine gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht)

Grundsätzlich kann auch bei pflegebedürftigen Kindern, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ein Antrag durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden. Bei pflegebedürftigen Kindern, bei denen kein Ausweis vorliegt, kann bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres eine Kopie der Geburtsurkunde eingereicht werden.

Darüber hinaus ist es möglich, dass auch pflegebedürftige Personen einen Antrag stellen können, für die im Rahmen der Sozialhilfe durch den überörtlichen Sozialhilfeträger die Heimkosten getragen werden.

Antragsformulare und weitere Informationen gibt es im Internet unter http://landespflegegeld.bayern.de.

Der Antrag ist per Post an das Bayerische Landesamt für Pflege (Landespflegegeld), Postfach 1365, 92203 Amberg zu schicken.