Es geht um fast 10.000 Euro – so viel Geld soll ein 62-Jähriger vom Konto eines langjährigen Familienfreundes abgehoben haben. Deshalb musste er sich heute auch vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten. Die Frage, die im Raum stand: Wurde das Geld mit oder ohne Erlaubnis abgehoben? Es liegt zwar eine Vollmacht für die Mutter des Angeklagten vor, jedoch nicht für deren Sohn. Die Verhandlung ist wegen zu weniger Zeugen auf Sommer verlegt worden. Dann könne auch die 84 Jahre alte Mutter des Angeklagten als Zeugin geladen werden, ohne sie einem unnötigen Corona-Risiko auszusetzen.
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