Um Nacktbilder und Videos von Minderjährigen in Zusammenhang mit Erpressung geht es heute vor dem Neuburger Amtsgericht. Der Angeklagte soll von einem Mädchen über Snapchat eindeutige Fotos und Videos eingefordert haben. Zudem soll er damit gedroht haben, das Material im Internet zu verbreiten, wenn das Opfer nicht noch mehr Bilder schickt. Das soll der Mann in einem Fall auch gemacht haben, Ermittler fanden in seiner Wohnung zudem noch mehr jugendpornographisches Material.
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