Das Ratsbegehren zum geplanten Pfaffenhofener Gewerbegebiet Kuglhof II landet vor Gericht. Die Interessengemeinschaft gegen das Gebiet reichte beim Münchner Verwaltungsgericht einen Eilantrag ein, um die Zulässigkeit zu prüfen. Stein des Anstoßes ist eine Formulierung zu einer geplanten Straße. Wie der Pfaffenhofener Kurier berichtet, möchte man damit letzten Endes das Aus für das Ratsbegehren der Stadt erreichen. Das hatte der Stadtrat parallel zum Bürgerentscheid Anfang April auf dem Weg gebracht. Wie schnell das Gericht zum Eilantrag der Gewerbegebiet-Gegner entscheidet, ist nicht bekannt.
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Foto: Norbert Eibel/ Landratsamt ND-SOB
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