Während der Pandemie haben viele Unternehmen nach zusätzlichen Einnahmequellen gesucht. So auch ein Gastwirt aus Eichstätt, er hatte in seinem Lokal kurzerhand zwei Automaten für Sportwetten aufgestellt. Was er nicht hatte, war die notwendige Lizenz für Glücksspiel. Dafür bekam er eine Strafe von viereinhalb Tausend Euro aufgebrummt, wogegen er gerichtlich vorging. Mit Erfolg, wegen seiner noch immer angespannten Finanzen reduzierte das Amtsgericht Ingolstadt den Betrag deutlich. Jetzt muss der Gastwirt nur noch 1.400 Euro zahlen und gilt nicht als vorbestraft.
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