Gegen einen Geistlichen aus dem Landkreis Eichstätt sind kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden. Der Mann selbst habe in diesen Tagen dem Bistum von einer Anzeige gegen ihn berichtet. Kurz danach durchsuchte die Polizei seine Wohnung. Das Bistum kooperiert mit der Staatsanwaltschaft und gab bereits vorliegende Informationen an diese weiter. Der Geistliche wurde sowohl vom Pastoral- als auch Schuldienst freigestellt und bekommt ein Aufenthaltsverbot für seine bisherigen Wohn- und Wirkungsorte. Außerdem nahm Generalvikar Michael Alberter seinen Amtsverzicht an. Endgültige Maßnahmen werden erst nach dem Abschluss des Verfahrens verhängt, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Seine Bezüge werden bis auf weiteres gekürzt.
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