Der Streit ums Gendern bei Audi geht weiter. Der vor dem Landgericht Ingolstadt gescheiterte Volkswagen-Mitarbeiter hat Berufung eingelegt. Jetzt landet der Fall beim Oberlandesgericht in München. Der Kläger stört sich daran, dass von Audi im vergangenen Jahr eine gendergerechte Kommunikation eingeführt worden war. Er sieht dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Ingolstädter Landgericht hatte die Klage Ende Juli abgewiesen. Der VW-Mitarbeiter müsse die Gender-Sprache nicht verwenden, weil die Vorgabe nur für Audi-Mitarbeiter gelte, so der Richter.
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