Die Gasversorgung macht vielen hierzulande Sorgen – deshalb reagiert auch das Landratsamt Pfaffenhofen mit einer Sondergenehmigung. Ältere Holzfeuerungsanlagen dürfen ab 1. Septemer wieder in Betrieb genommen werden, wenn dadurch der Betrieb einer vorhandenen Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird. Das Landratsamt Pfaffenhofen hat hierfür eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese Ausnahmeregelung ist bis zum 31.08.2023 befristet. Hintergrund ist das Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas und die aktuelle Gasmangellage, in der es ermöglicht werden soll, Gas einzusparen.
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