Jetzt ist es offiziell per Verordnung der Regierung von Oberbayern: Alle Schwerpunktkrankenhäuser sind dazu verpflichtet, von aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die Kapazitäten sollen für die Behandlung von Notfallpatienten, COVID-19-Patienten sowie Patienten reserviert werden, deren Behandlung nicht verschoben werden kann. Zu den nicht dringlichen Eingriffen gehören beispielsweise Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß. Die Verfügung gilt bis zum 22. Januar. Betroffen sind in der Region sämtliche Kliniken und Kreiskrankenhäuser sowie die Privatklinik Dr. Maul.
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