Es ist eine unendliche Geschichte. Bereits seit Jahren beschäftigt sich die Justiz mit dem Hallertauer Volksfest in Wolnzach und den Klagen einer Anwohnerin. Ihr ist das Fest zu laut, deshalb zog sie bereits vor mehrere Gerichte. Das Ingolstädter Landgericht wies die jüngste Klage wegen Lärmbelästigung jetzt ab. Die von Gutachtern festgestellte Lautstärke entspricht den Freizeitlärm-Richtlinien, schreibt der Donaukurier. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Außerdem rechnet der Anwalt des Marktes Wolnzach, dass von der Klägerin weitere Rechtsmittel eingelegt werden.
Landgericht Ingolstadt
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