Die Verteidiger der angeklagten Schrobenhausener Heilpraktikerin sehen ihre Mandantin durch das heimlich aufgezeichnete stern TV Video nicht belastet. Die Aufnahmen hatten gezeigt, wie sich eine Reporterin über ein angeblich unwirksames Mittel gegen Krebs beraten lässt und dieses kauft. Außerdem betonten die Anwälte, dass die Angeklagte auf die Angaben des Herstellers des Präparats vertraut und an die Wirkung geglaubt habe. Der Heilpraktikerin aus Schrobenhausen wird vorgeworfen, angeblich unwirksame Krebsmedikamente teuer verkauft zu haben. Deshalb muss sie sich derzeit auch wegen Betrugs vor dem Ingolstädter Landgericht verantworten.
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