Eine ehemalige AfD-Funktionärin aus Manching soll im April in einem Online-Video zum Sturz der Bundesregierung aufgerufen haben. Dennoch wird es nun doch nicht zu einer Anklage wegen Verunglimpfung von Verfassungsorganen kommen. Der Grund: Das Bundeskanzleramt hat laut der Staatsanwaltschaft München I keine Strafermächtigung erteilt. Die wäre allerdings nötig gewesen. Die weiteren Straftatbestände der Beleidigung und Verleumdung sind allerdings nicht vom Tisch. Der Vorgang geht somit zurück an die Ingolstädter Staatsanwaltschaft, ist dort aber laut Donaukurier noch nicht eingegangen.
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