Der Bundesgerichtshof hat einen Revisionsantrag zu einem Urteil des Landgerichts Ingolstadt als unbegründet abgelehnt. Somit bleibt die lebenslange Strafe wegen Mordes für einen 26-Jährigen aus dem Landkreis Eichstätt unverändert bestehen. Die Verteidigung hatte eine Überprüfung beantragt, nachdem der Verurteilte immer wieder beteuert hatte, dass es sich bei der Tat um einen Unfall gehandelt haben soll. Der 26-Jährige hatte im Sommer 2023 in Eichstätt im Streit einen 35-Jährigen mit einem Messer tödlich verletzt.

Landgericht Ingolstadt