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Revision im Doppelgängerinnen-Mordprozess

Es ist zu erwarten gewesen: Gegen das Urteil im Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt haben die Verteidiger beider Angeklagten Revision eingelegt. Die Frau und der Mann waren zu jeweils lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Jetzt landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof, der muss nun prüfen, ob die Revision überhaupt zugelassen wird. Zunächst wartet man noch auf die schriftliche Urteilsbegründung vom Landgericht Ingolstadt.