Seit gestern gilt die 3-G-Regel in Ingolstadt und den Landkreisen Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen. Die neuen Auflagen haben zum Auftakt für Verwirrung gesorgt. Vor allem stellten sich viele Eltern die Frage, ob ihre schulpflichtigen Kinder jetzt in den Ferien auch einen negativen Test brauchen. Die Regierung von Oberbayern hat das nun klargestellt. Die Befreiung von der Testpflicht für Schüler gilt auch in den Ferien. Man muss lediglich zum Beispiel den Schülerausweis, oder Schülerfahrkarten vorzeigen.
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