Ab heute wird in einigen Landkreisen und Städten klar zwischen geimpft und ungeimpft unterschieden: Es gelten die 3-G-Regeln. In unserer Region betrifft das Ingolstadt, den Landkreis Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen. Weil hier die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 überschritten wurde, müssen sich Nicht- oder nur Einmalgeimpfte testen lassen. Das gilt ab sofort für Kultur- und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen, für die Innengastronomie und Hotels. Geimpfte oder vollständig Genesene sind nicht betroffen. Einzig der Landkreis Pfaffenhofen bleibt davon vorerst ausgenommen. Hier ist die Sieben-Tage-Inzidenz mit aktuell 29,6 sogar wieder gesunken.
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