Ein Wolf im Altmühltal darf weiterleben. Die Regierung von Oberbayern untersagte gestern den vom Bayerischen Bauernverband beantragten Abschuss des Rüden. Für den Großteil der vom Wolf gerissenen Nutztiere seien keine ausreichenden Herdenschutz-Maßnahmen ergriffen worden, heißt es zur Begründung. Zudem seit der Wolf nach wie vor besonders geschützt, damit gebe es keine rechtliche Grundlage für einen Abschuss.
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