Es bleibt spannend: Das bevorstehende Ratsbegehren der Stadt für Anfang April zum grünen Gewerbepark Kuglhof 2 wurde vorläufig gekippt. Das teilte das Verwaltungsgericht München heute mit. Demnach hat das Gericht dem Eilantrag gegen die Durchführung stattgegeben. Antragsteller waren die Vertreter der Initiative „Stoppt den Flächenfraß“. Deren Bürgerbegehren sollte zeitgleich durchgeführt werden. Sie hätten das Recht, ein konkurrierendes Ratsbegehren abzuwehren, wenn dieses so formuliert sei, dass damit die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Abstimmung beeinträchtigt werde und damit auch die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens geschmälert würden, so die Begründung. Die Stadt kann nun innerhalb der nächsten zwei Wochen Beschwerde einlegen.
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