Ein Soldat der Bundeswehr muss sich heute in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten. Der Angeklagte soll im Dienst eine angeordnete Corona-Impfung unrechtmäßig verweigert haben. In der ersten Instanz ist er nach dem Wehrstrafgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden, dagegen war der Soldat in Berufung gegangen.
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Foto: Audi AG
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