Heute könnte am Ingolstädter Landgericht das Urteil im Berufungsprozess um die angebliche Vergewaltigung einer Praktikantin fallen. Der in erster Instanz zu drei Jahren Gefängnis verurteilte Firmeninhaber hatte den Vorfall als einvernehmlich eingeräumt. Die betroffene Praktikantin hatte es dagegen als Vergewaltigung gesehen. Die Verteidigung des Mannes plädierte auf einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft auf drei Jahre und zehn Monate Haft, beides orientiert sich am ersten Prozess vor eineinhalb Jahren. Gegen das damalige Urteil hatte der 53-Jährige erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, Grund waren Fehler in der Beweisführung.

Landgericht Ingolstadt