Neuburg-Schrobenhausen: Notbremse greift ab Freitag

Jetzt ist es auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen so weit: Nachdem auch hier zum dritten Mal in Folge die Inzidenz über 100 war, wird kommenden Freitag die Notbremse gezogen. Dann gibt es im Kreis eine Ausgangssperre: Viele Geschäfte müssen wieder schließen und auf Abholung umstellen. Auch kulturelle Angebote werden dann wieder eingestellt. Außerdem sind dann auch nur Treffen mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt erlaubt.

Hier nochmal alles im Überblick:

 

  • Ausgangssperre: Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt. Ausnahmen gelten, in begründeten Fällen.
  • Private Zusammenkünfte: Private Treffen sind erlaubt für Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte:  Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt (§ 12 Abs. 1 Satz 1 der 12. BayIfSMV). Das Abholen bestellter Waren in Ladengeschäften ist möglich. (Click and Collect).
    Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen
  • Kulturstätten: Kulturstätten wie Museen, Ausstellungen und Schlösser bleiben geschlossen.
  • Sport: Kontaktfreier Sport im Freien ist erlaubt für Angehörige des eigenen Hausstandes sowie mit zusätzlich einer weiteren Person. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.