Neuburg: Landkreis beschränkt Versammlungen

Immer wieder finden sie derzeit in den Städten statt: Sogenannte „Spaziergänge“ gegen die Corona-Maßnahmen. Diese geplanten, nicht angemeldeten Versammlungen werden in Neuburg nun beschränkt. Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt bis Montagmitternacht. Demnach dürfen derartige Versammlungen nicht im Bereich rund um den Schrannenplatz (sowie Pfalzstraße, Marienstraße, Pferdstraße, Adlerstraße, Spitalplatz) durchgeführt werden. Die Anordnung gilt auch für sämtliche Alternativ- und Ersatzveranstaltungen, sowie Eil- oder Spontanversammlungen.