Wie schon vergangene Woche, hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen für kommenden Montag eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie betrifft sogenannte nicht angemeldete „Spaziergänge“ gegen die Corona-Maßnahmen in der Neuburger Innenstadt. Demnach werden sie beschränkt und dürfen nicht entlang des Schrannenplatzes und im Umfeld verlaufen.
Betroffen sind folgende Straßenabschnitte:
- Schrannenplatz, vom südlichen Ende der Schrannenhalle bis Höhe
Pfalzstraße - Pfalzstraße, nach der Einmündung Schrannenstraße bis zum Schrannenplatz
- Marienstraße, ab Höhe Hausnummer C49 bis zum Schrannenplatz
- Pferdstraße, von der Einmündung Fischergasse bis zum Schrannenplatz
- Adlerstraße, ab Höhe Hausnummer C202 bis zum Schrannenplatz
- Spitalplatz, ab Hausnummern C155 und C197 bis zum Schrannenplatz