© Neuburg Schrannenplatz

Neuburg: Erneut Beschränkung für „Spaziergänge“

Wie schon vergangene Woche, hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen für kommenden Montag eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie betrifft sogenannte nicht angemeldete  „Spaziergänge“ gegen die Corona-Maßnahmen in der Neuburger Innenstadt. Demnach werden sie beschränkt und dürfen nicht entlang des Schrannenplatzes und im Umfeld verlaufen.

Betroffen sind folgende Straßenabschnitte:

  • Schrannenplatz, vom südlichen Ende der Schrannenhalle bis Höhe
    Pfalzstraße
  • Pfalzstraße, nach der Einmündung Schrannenstraße bis zum Schrannenplatz
  • Marienstraße, ab Höhe Hausnummer C49 bis zum Schrannenplatz
  • Pferdstraße, von der Einmündung Fischergasse bis zum Schrannenplatz
  • Adlerstraße, ab Höhe Hausnummer C202 bis zum Schrannenplatz
  • Spitalplatz, ab Hausnummern C155 und C197 bis zum Schrannenplatz