Neuburg: Bürger sind sauer wegen Informationspolitik der Stadtwerke

Unmut bei den Neuburgern, die momentan weder duschen noch ihr Leitungswasser trinken können. Die Stadtwerke wurden bereits am 13. Juli vom Neuburger Krankenhaus über Keime im Wasser informiert, die das Unternehmen in einer eigenen Probe fand. Erst diesen Montag wurden von den Stadtwerken Proben genommen und seit gestern herrschst Abkochanordnung. Es wurden sogenannte Krankenhauskeime gefunden und ab heute wird für mehrere Tage gechlort.

Hier die vollständige Pressemitteilung:

Bürger müssen Trinkwasser ab sofort abkochen

Bakterien im Leitungsnetz der Stadtwerke gefunden
Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat mit sofortiger Wirkung eine Abkochanordnung für das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Neuburg an der Donau erlassen. Das Wasser soll nicht abgekocht weder zum Verzehr noch zur Körperpflege wie Duschen und Baden verwendet werden. Betroffen ist die Wasserversorgung aus dem Versorgungsgebiet Sehensander Forst. Dies betrifft die Kernstadt Neuburg, sowie die Gemeinde Oberhausen. Ausgenommen sind Teile von Heinrichsheim, gesamt Fleischnershausen, Zell, Bruck, Maxweiler, Marienheim und Rödenhof. Diese Gebiete werden von der Arnbach-Gruppe versorgt. Ebenfalls nicht betroffen ist das Versorgungsgebiet der Stadtwerke in Bittenbrunn mit den Ortsteilen Bittenbrunn, Laisacker und Gietlhausen, ebenso der Ortsteil Bergen, der von der Heimberg-Gruppe versorgt wird. Im Ortsteil Joshofen sind die Bürgerinnen und Bürger betroffen, die ihr Wasser von den Stadtwerken Neuburg beziehen, in Ballersdorf ist nur ein Straßenzug betroffen.
Hotline ist eingerichtet
Die Stadtwerke Neuburg an der Donau sind unter der Tel.: 08431/509-0 für alle Fragen zur öffentlichen Betroffenheit zu erreichen. Heute am Mittwoch, den 21.07.2021 ist die Hotline bis 19 Uhr besetzt. Am Donnerstag, den 22.07.2021, ist die Hotline von 08 Uhr durchgehend bis 17 Uhr besetzt, am Freitag den 23.07.2021 von 08 Uhr bis 12 Uhr. Ab Montag sind die Stadtwerke Neuburg an der Donau zu den regulären Geschäftszeiten von 08 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr auf der Hotline erreichbar.
Hintergrund der Maßnahme
Am Dienstag, den 13.07.2021 wurde bei einer internen Routineprobe der Kliniken St. Elisabeth ein Keim festgestellt. Daraufhin haben die Stadtwerke Neuburg an der Donau eine eigene Beprobung durchgeführt. Daher wurde am Montag, den 19.07.2021, an 10 Abnahmestellen eine situationsbezogene Beprobung des Trinkwassers der Stadtwerke Neuburg durchgeführt. Heute
Morgen wurde dann das Ergebnis dem Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen mitgeteilt – 9 der Proben waren positiv, der Keim „Pseudomonas aeruginosa“ wurde nachgewiesen. Der Nachweis des Keims ist ein Hinweis darauf, dass die Übertragung von Krankheitserregern nicht ausgeschlossen werden kann. Das Bakterium kann laut Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen
bei empfindlichen und immungeschwächten Personen zu eitrigen Entzündungen führen, Durchfallerkrankungen kann das Bakterium ausdrücklich nicht auslösen.
Angeordnete Maßnahmen
Daraufhin hat das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen einen Bescheid zur weiteren Verfahrensweise erlassen. Dieser sieht neben dem sofortigen Abkochgebot auch eine Chlorung des
gesamten Leitungsnetzes vor. Die Arbeiten dazu beginnen am morgigen Donnerstag, geplanter Beginn der Maßnahme ist 12 Uhr. Bis die Chlorung das gesamte Leitungsnetz erfasst hat und wirkt,
können 5-7 Tage vergehen. Bis dahin gelten die Vorgaben des Gesundheitsamtes Neuburg-Schrobenhausen.
Wie koche ich richtig ab
Bis zu einer ausreichenden Chlorung des Trinkwassers soll das Leitungswasser nur abgekocht genutzt werden. Das gilt sowohl für die Nahrungs- und Getränkezubereitung. Dazu muss das Wasser einmal für 10 Minuten sprudelnd aufgekocht und langsam über mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Kaffeautomaten erhitzen das Wasser nicht ausreichend, bzw. kochen das Wasser nicht die erforderlichen 10 Minuten ab. Für die Toilettenspülung und zum Wäschewaschen ist das Trinkwasser aus der Leitung ohne Einschränkung nutzbar.
Lebensmittelverarbeitende Unternehmen sind auch betroffen
Das Gesundheitsamt weist mit Nachdruck darauf hin, dass auch lebensmittelverarbeitende Unternehmen ebenfalls strikt an das Abkochgebot gebunden sind. Betroffen sind hier z.B. Bäcker,
Metzger, Brauereien und natürlich Gaststätten aller Art.